Mit Hilfe des Bots können ausländische Studierende, die eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 16b Abs. 1 oder Abs. 5 AufenthG haben, durch die Beantwortung der nachfolgenden Fragen ein Dokument erstellen, aus dem hervor geht, ob die Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule etc.) oder der Studiengang/das Studienfach gewechselt werden kann.
Sollte ein Wechsel möglich erscheinen, so wird im Anschluss an die Beantwortung der Fragen durch den Bot ein kostenloses Schreiben für die Ausländerbehörde generiert.