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Das leistet der Bot für Sie:

Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge gesetzlich befreit, soweit sie ihr Amt ausüben. Sind wenigstens 100 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf Wunsch gänzlich freigestellt.

Dazu stellt sich nicht nur bei frisch gewählten Vertrauenspersonen immer wieder die Frage, welcher Zeitbedarf besteht für die gewissenhafte Aufgabenerfüllung.

Denn Arbeitgeber und Vertrauensperson wollen sich darauf einstellen, in welcher Größenordnung eine Vertretungs-Person eingesetzt werden muss. An dieser Stelle hilft der Bot, denn er ermittelt den jährlichen Zeitbedarf für die Vertrauensperson.

Und noch mehr: Immer wieder eingesetzt hilft der Bot dabei, „Zeitfresser“ zu entdecken, also Aufgaben, die große Kapazitäten erfordern. Oftmals gibt die Entdeckung dieser „Zeitfresser“ Anlass, diese anders zu strukturieren, zu delegieren oder gar gänzlich aufzugeben, damit die Schwerpunkte der Arbeit als Vertrauensperson nach deren jeweiliger Bedeutung adäquat bestimmt werden. Das kann auch Überforderungssituationen erkennen und vorbeugen.

Der Bot gibt Ihre eigene aktuelle Einschätzung wieder, gerne kann er eingesetzt werden, um Zielvorgaben für Änderungen im Zeitbedarf zu ermitteln.

Nicht aufgenommen ist der Zeitbedarf für Beteiligungen bei Einstellungen, § 164 Abs. 1 SGB IX. Dieser hängt davon ab, ob und in welchem Umfange Einstellungen stattfinden. Ein weiterer Faktor ist, ob der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung ordnungsgemäß einbindet, also noch vor der Ausschreibung das gesetzliche  Prüfverfahren durchführt. Allein hieraus entspringt eine so breite Variabilität, dass dieser Bereich nicht einbezogen wurde. Entsprechender Zeitbedarf wäre individuell hinzuzurechnen.

Für ein Feedback auch hinsichtlich ihres langjährigen Zeitbedarfs stehen wir gerne zur Verfügung unter bots.legal.